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   OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2020 - 12 A 1534/17   

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https://dejure.org/2020,28744
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2020 - 12 A 1534/17 (https://dejure.org/2020,28744)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.08.2020 - 12 A 1534/17 (https://dejure.org/2020,28744)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. August 2020 - 12 A 1534/17 (https://dejure.org/2020,28744)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2014 - 12 A 591/14

    Anforderungen an die Förderung in Kindertagespflege bei einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2020 - 12 A 1534/17
    Die lediglich angestellten Erhebungen zur Höhe der laufenden Geldleistung in anderen Kommunen und die Orientierung am Urteil des OVG NRW vom 22. August 2014 (12 A 591/14) sowie an der Haushaltslage seien nicht ausreichend.

    Die Beklagte wendet dagegen ohne Erfolg ein, sie habe eine sachgerechte und angemessene Kalkulation vorgenommen, indem sie sich bei der Aufstellung der Satzung an der Handreichung des Instituts für Bildungs- und Sozialpolitik der Hochschule Koblenz (ibus) "Leistungsorientierte Vergütung in der Kindertagespflege" (von T. T. und O. L.) orientiert, das Urteil des Senats vom 22. August 2014 - 12 A 591/14 - herangezogen und darüber hinaus die Tagespflegesätze anderer Kommunen beachtet habe.

    Dies gilt insbesondere auch, weil die in den genannten Quellen dargestellten Beträge deutlich variieren und ganz überwiegend höher liegen als der von der Beklagten festgelegte Betrag (OVG NRW, Urteil vom 22. August 2014 - 12 A 591/14 - 2, 80 Euro, S1. -T. 3,10 Euro, M. 3,27 Euro, P. 3,27 Euro, C. H. 2,77 Euro, P1.2,70 Euro).

    Die Beklagte beruft sich zwar auf eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Senatsentscheidungen vom 30. August 2018 - 12 A 599/15 - und vom 22. August 2014 - 12 A 591/14 -, benennt aber keine voneinander abweichenden Rechtssätze.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2016 - 12 A 599/15

    1. Mit dem Begriff 'Förderungsleistung' in § 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII,

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2020 - 12 A 1534/17
    Die Beklagte beruft sich zwar auf eine Abweichung des angefochtenen Urteils von den Senatsentscheidungen vom 30. August 2018 - 12 A 599/15 - und vom 22. August 2014 - 12 A 591/14 -, benennt aber keine voneinander abweichenden Rechtssätze.
  • OVG Niedersachsen, 22.05.2019 - 10 LC 17/18

    Anerkennungsbetrag; Beurteilungsspielraum; Dynamisierung; Einzelfallentscheidung;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2020 - 12 A 1534/17
    vgl. etwa OVG Nds., Urteil vom 22. Mai 2019 - 10 LC 17/18 -, juris Rn. 46.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2012 - 12 A 1445/12

    Antrag auf Bewilligung von Tagespflege hinsichtlich der laufenden Geldleistungen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2020 - 12 A 1534/17
    vgl. ausführlich dazu OVG NRW, Beschluss vom 15. Oktober 2012 - 12 A 1445/12 -, juris Rn. 12 ff.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2021 - 12 A 4179/18

    Bemessung der Förderbeiträge des Jugendhilfeträgers für eine

    Wird - wie hier von der Beklagten - die Rechtsform der Satzung gewählt, vgl. dazu auch OVG NRW, Beschluss vom 20. August 2020 - 12 A 1534/17 -, juris Rn. 8; Nds.OVG, Urteil vom 22. Mai 2019 - 10 LC 17/18 -, juris Rn. 46, erfolgt die Erstattung der Sachkosten nicht individuell, vgl. zur Zulässigkeit einer Einzelfallentscheidung über die Geldleistung OVG NRW, Urteil vom 22. August 2014 - 12 A 591/14 -, juris Rn. 124; Nds.OVG, Urteil vom 22. Mai 2019 - 10 LC 17/18 -, juris Rn. 45, sondern wird notwendigerweise eine pauschalierende Regelung für sämtliche Tagespflegepersonen getroffen, die Kinder mit Hauptwohnsitz im Satzungsgebiet betreuen.
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